Hjortvad-Villebøl-Ravning 1784 skel/de

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An der Hr. Officiales der Frös und Calslund Harden d. d. 26. Juni 1784.

Wenn das Rieper Amthaus den 24. hujus angezeigt, dass sie zur abmachung der Stretigkeit, welche zwischen Hiortwadtern und Willeböllern und Rauninger wegen den Feldscheide entstanden, die dortigen Officiales committiert den 10. hujus … ein local an besuchung anzustellen; so wird dieses den Herren Officialen der Frös und Calslund Harden bekannt gemacht, und wolle dieselben sich an demselben Tage in loco gefällig gleichfalls einfinden.

Hadersleber Amtshaus d. 26. Juni 1784.

An dieselben den 13. Juni.

Nach einen schreiben des Hr. Kammerherren und Stiftsamtmann v. Urne, ist die Hiortwadter Feldaufteilung völlig zu Stande gebracht und mir nach die Grenzsetzung übrig.

Abseiten des Rieper Amts sind die dortigen Officiales auch in Hinsicht dieses Gesetzes (?) mit den nötigen Aufträgen versehen und muss ich daher die Hr. Haus- und Hardes Vögte der Frös und Calslund Harden ersuchen, sich, nach des falls mit einem getroffenen Abrede, ebenfalls dabei einzufinden und … das nötige zu regulieren.

H. A. H.

An das königliche Amthaus in Hadersleben.

Promemoria.

Ein zwischen den Dörfern Willeböll & Rauning eines, und Hiortvadt saaet (?) Nr. Olling anderen Teils, seit anno 1776, ventilierte auch desfalle … bis zur Entscheidung das höchstprieste (?) Obergerichts getriebene Grenzstreitsache wurde am 22. März anni pract. durch einen Vergleich und Compromissum fistiert (?). In folge dessen wurde ferner am 10. Juli apr. von beikommenden Officiales mit 5 Sandmännern die streitige Grenze nachgesehen und bestimmt: Und es bleib nur das im Lovbuch sogenannte Abstapela desselben übrig. Zu diesem Geschäfte haben das Hausvogt Outzen und ich den konkurrierenden Rieper Birkrichter Lund öfters aber immer angeblich aufgefordert um terminam proporiert (?). Es war uns daher ganz unvermutet, dass das Königliche Rieper Amthaus uns dazu antreiben wollte. Ob nun gedachte Officialis, um die Schuld von sich abzulehnen, oder ob die zur … getriebenen Rieper Untertanen die Prequisition, auf welche Ew. Excellenz am 12. Juni ac. geraten (?), uns das Koncessorium (?) beizulegen, veranlasset haben, müssen wir dahin gestaltet sein lassen. In dessen ist endlich die Grenzen zwischen Rauning und Willeböll, und dem mit Rieper Untertaner … Hiortvadt abgesteinet, und das angeschlossenen, zu Ew. Excellenz gnädigen Approbation ausgefertigte Instrument darüber errichtet.

Weil die Nr. Ollinger Lods-Eigner ungeachtet eines wiederholten Citation in dem letzten Termine am 11. Juni (?) nicht erschienen, so konnte ihre Grenze nicht reguliert werden. So bald auch dieses Dorf Zwangsmittel aus Stande zufassen (?), da Geschäfte geradigt (?) sein wird, so wurde die Akte davon gleichfalls an einliefern.

Hygum, d. 20. Juli 1785. F. C. Feldmann

Noten

№ 369. Billede