Redigerer Hjortvad 1891 Hans T. Teilmann/de
Advarsel: Du er ikke logget på. Din IP-adresse vil blive offentligt tilgængelig, hvis du foretager nogen ændringer. Hvis du logger på eller opretter en konto vil dine redigeringer blive tilskrevet dit brugernavn, og du vil få flere andre fordele.
Redigeringen kan fjernes.
Kontroller venligst sammenligningen herunder for at bekræfte at det er hvad du ønsker at gøre, og gem så ændringerne for at fuldføre fjernelsen.
Nuværende version | Din tekst | ||
Linje 1: | Linje 1: | ||
{{tysk}} | {{tysk}} | ||
− | Kund und zu wissen sei hiermit, daß zwischen dem | + | Kund und zu wissen sei hiermit, daß zwischen dem Hufner [[Terkel Nielsen Teilmann]] in [[Hjortwatt]] als Verkäufer und Überlasser einerseits und seinem Sohn [[Hans Terkelsen Teilmann]] daselbst als Käufer und Annehmer anderseits folgende '''''[[Kauf- und Überlassungsvertrag]]''''' errichtet und abgeschlossen ist. |
<center># 1.</center> | <center># 1.</center> | ||
− | Es verkauft und überlässt der | + | Es verkauft und überlässt der Hufner [[Terkel Nielsen Teilmann]] an seinen gedachten Sohn [[Hans Terkelsen Teilmann]] die ihm gehörigen zu [[Hjortwatt]] belegende im Grundbuch von [[Hjortwatt]] Band I Blatt 15 eingetragenen Hufenstelle groß 97,94,43 ha. mit 206,69 Thl. Reinertrag nebst dem beweglichen Zubehör der Stelle und Mobilien sowie die ihm zufolge Schöte vom 3. Februar 1860 gehörige sogenannte "[[Kræmmereng, Riberhus Ladegård|Krämer Eng]] af [[Riberhus Ladegård|Riberhuus Ladegaard]]s jorder, Matr. № 112b mit [[Hartkorn]] 3 Skp. 3 Fjk. ½ Album und [[Gammelskat]] 10 Kroner 87 Øre" zum Eigentum, die Ländereien von solche in ihren Ganzen und Scheiden belegen sind, die Gebäude mit Alles was in und am denselben erd- wand- niet- und nagelfest ist. |
− | Alles mit den damit verbundenen Kosten und | + | Alles mit den damit verbundenen Kosten und Gerechtigkeiten, aber auch Abgaben, Lasten und Beschwerden für die Zeit vom Antritt an. |
<center># 2.</center> | <center># 2.</center> | ||
Linje 11: | Linje 11: | ||
Der Kaufpreis ist wie folgt zu berichtigen. | Der Kaufpreis ist wie folgt zu berichtigen. | ||
<ol> | <ol> | ||
− | <li>Käufer übernimmt die auf dem | + | <li>Käufer übernimmt die auf dem Grundstück in [[Hjortwatt]] eingetragenen Hypotheken an |
<ol type=a> | <ol type=a> | ||
<li>Das [[Pastorat]] in [[Øster Lindet|Osterlinnet]] 4.500 M. | <li>Das [[Pastorat]] in [[Øster Lindet|Osterlinnet]] 4.500 M. | ||
<li>Die [[Kirche]] in [[Øster Lindet|Osterlinnet]] 3.000 M. | <li>Die [[Kirche]] in [[Øster Lindet|Osterlinnet]] 3.000 M. | ||
− | <li>Den | + | <li>Den Hufner Hans J. Boisen zu [[Gastrupgård|Gastrupgaard]] 6.000 M. |
</ol> | </ol> | ||
Und verzinst solche vom 1. Dezember 1891 an verschriebenermaßen. | Und verzinst solche vom 1. Dezember 1891 an verschriebenermaßen. | ||
− | <li>Den Rest der Kaufsumme mit 1.500 M. ist auf dem oberlassenen | + | <li>Den Rest der Kaufsumme mit 1.500 M. ist auf dem oberlassenen Grundstück als Hypothek für den Überlasser einzutragen, vom 1. Dezember 1891 ab mit 3 % p. a. in halbjährlichen Raten am 1. Mai und 1. November zahlbar zu verzinsen und nach halbjährliche Kündigung zu zahlen. |
</ol> | </ol> | ||
Erfüllt die Kauf- und Überlassungssumme von 15.000 M. | Erfüllt die Kauf- und Überlassungssumme von 15.000 M. | ||
Linje 25: | Linje 25: | ||
Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer folgende lebenslängliche '''''[[Abnahme]]''''' zu geben. | Käufer verpflichtet sich dem Verkäufer folgende lebenslängliche '''''[[Abnahme]]''''' zu geben. | ||
− | Zur | + | Zur Wohnung erhält der Überlasser die im westlichen Ende des Wohnhauses bereits eingerichtete Wohnung sowie den über derselben vorhandenen Bettenräume welscher abgetrennt wird. Die Wohnung ist nach Wunsch des Überlasser in Stand zu setzen und künftig in und auswendig in einem verantwortlichen Stand zu unterhalten. Der Überlasser ist berichtigt aus dem zum Hofe gehörigen Garten, Gemüsekräuter, für seinen Bedarf zu nehmen. |
− | Benutzung des | + | Benutzung des Brunnens und der Backgeräte. |
− | Jährlich im Voraus mit der Hälfte am 1. Mai und 10. November, 3 Tonnen | + | Jährlich im Voraus mit der Hälfte am 1. Mai und 10. November, 3 Tonnen Roggen, 4 Schipp Gerste zu Mehl, 6 Schipp Buchweizengrütze, 2 Schipp Gerstengrütze, 10 Schipp Malz frei zur Mühle und zurück, 2 Tonnen gute Speisekartoffeln. Jährlich vor Mai hinachten 32 Pfund getrockneter Speck ohne Knochen, 5 Stieg frische Hühnereier, 16 Pfund guter Flachs und 60 M. Handgeld, wöchentlich 2 Pfund Butter, täglich 4 Liter süße neugemolkene Milch und zwar Morgens 2 Liter und Abends 2 Liter. Alles in guter und gesunder Waren. |
− | An | + | An Feuerung jährlich zur rechten Zeit 12.000 Stk. Gestrichener Torf und 8 Trag Heidekraut. Die Torfe sind gut und trocken, aber so das Heidekraut zu liefern und in der nördlich des Tors vorhandenen Scheune zu setzen. |
Jährlich ein Fuder weißes Sand. | Jährlich ein Fuder weißes Sand. | ||
− | Freie | + | Freie Beförderung mit einem anständigen Wagen so oft verlangt wird, jedoch aus in einer Entfernung von 3 Meilen von der Abnahmewohnung. |
Der Hofeigentümer ist verpflichtet dem Überlasser auf verlangen ein ordentliches anständiges Mädchen, mit welschem Überlasser zufrieden sein kann, zu schaffen dasselbe wird von dem Überlasser 2 der besten von den auf dem Hofe vorhandenen Schafen, dieselben werden mit den anderen Schafen auf dem Hofe gefüttert und gegrast und erhält der Überlasser die Lämmer und die Wolle. Falls die Schafe oder Lämmer sterben sollten, so sind frei von Hofeigentümer durch andere zu ersetzen. | Der Hofeigentümer ist verpflichtet dem Überlasser auf verlangen ein ordentliches anständiges Mädchen, mit welschem Überlasser zufrieden sein kann, zu schaffen dasselbe wird von dem Überlasser 2 der besten von den auf dem Hofe vorhandenen Schafen, dieselben werden mit den anderen Schafen auf dem Hofe gefüttert und gegrast und erhält der Überlasser die Lämmer und die Wolle. Falls die Schafe oder Lämmer sterben sollten, so sind frei von Hofeigentümer durch andere zu ersetzen. | ||
Linje 40: | Linje 40: | ||
Von dem vorhandenen Mobilien erhält der Überlasser solche Gegenstände welsche er für gut befindet auf der [[Abnahme]] gebrauchen zu kann. | Von dem vorhandenen Mobilien erhält der Überlasser solche Gegenstände welsche er für gut befindet auf der [[Abnahme]] gebrauchen zu kann. | ||
− | In Krankheitsfällen soll dem Überlasser die nötige | + | In Krankheitsfällen soll dem Überlasser die nötige Pflege und Aufwartung sowie ärztliche Hilfe und Medizin erteilt werden. |
Falls der Überlasser von der [[Abnahme]] fortziehen wolle, steht ihm solches nach halbjährlicher Ansage frei, in welchem Falle er statt der [[Abnahme]] jährlich 500 M. haben soll. | Falls der Überlasser von der [[Abnahme]] fortziehen wolle, steht ihm solches nach halbjährlicher Ansage frei, in welchem Falle er statt der [[Abnahme]] jährlich 500 M. haben soll. | ||
Linje 46: | Linje 46: | ||
Überlasser kann nach halbjährlicher Ansage auf die [[Abnahme]] wieder zurückkehren. | Überlasser kann nach halbjährlicher Ansage auf die [[Abnahme]] wieder zurückkehren. | ||
− | Nach dem Tode des Überlasser hat Annehmer ihm | + | Nach dem Tode des Überlasser hat Annehmer ihm Begräbnis nach Landes Sitte und Gebrauch zu geben. |
<center># 4.</center> | <center># 4.</center> | ||
Linje 55: | Linje 55: | ||
<center># 6.</center> | <center># 6.</center> | ||
− | Die Kosten dieses '''''[[Vertrag]]es''''', der Stempelung, der | + | Die Kosten dieses '''''[[Vertrag]]es''''', der Stempelung, der Auflassung und Eintragung trägt der Überlasser. |
<center># 7.</center> | <center># 7.</center> | ||
− | Hiernach verpfändet der Annehmer zur | + | Hiernach verpfändet der Annehmer zur Sicherheit für die Restkaufsumme von 1.500 M. nebst Zinsen und Kündigungsbestimmungen das erworbene Grundstück und bewilligt und beantragt die Eintragung der qu. Hypothek im Range hinter der [[Abnahme]] in Grundbuch ohne Dokument. |
− | Ferner bewilligt und beantragt Annehmer die | + | Ferner bewilligt und beantragt Annehmer die Eintragung der in # 3 festgesetzten [[Abnahme]] im Grundbuch in Range vor der Hypothek. |
− | Schließlich bewilligen und beantragen wir zum Zwecke der | + | Schließlich bewilligen und beantragen wir zum Zwecke der Eintragung des Käufers als Eigentümers, sowie zum Zwecke der Eintragung der Hypothek an der Überlasser die Dinglesung vor der betreffenden dänischen Behörde ohne unser Beisein. |
− | So geschehen [[ | + | So geschehen [[Rødding]], den 12. Dezember 1891 |
<center style="white-space:pre">''[[Terkel Nielsen Teilmann]] [[Hans Terkelsen Teilmann]]''</center> | <center style="white-space:pre">''[[Terkel Nielsen Teilmann]] [[Hans Terkelsen Teilmann]]''</center> | ||
− | Zur | + | Zur Beglaubigung der eigenhändig vollzogenen Unterschriften des Hufner [[Terkel Nielsen Teilmann]] und des Hufner [[Hans Terkelsen Teilmann]] in [[Hjortwatt]]. |
[[Rødding]], den 12. Dezember 1891. | [[Rødding]], den 12. Dezember 1891. | ||
− | <center style="white-space:pre">[[(L.S.)]] Kgl. [[Amtsgericht]] ''Lange'' | + | <center style="white-space:pre">[[(L.S.)]] Kgl. [[Amtsgericht]] ''Lange'' |
− | + | Für richtige Abschrift ''Petermann'' Gerichtsschreiber</center> | |
− | |||
− | Für richtige | ||
[[kategori:Overgård, Hjortvad]] | [[kategori:Overgård, Hjortvad]] |