Redigerer Ravning 1884 Mads J. Lautrup/de

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Sodann erklärten die Comparenten:
 
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Wir stellen hiermit einen Antrag, des die Lautrupsche nachlaßmasse gerichtlich reguliert wird und das bei der Unklarheit des vom Erblasser errichteten [[Testament]]s resp. Nachtrags ein sörmlicher Erbverpleich aufgenommen wird vorbehältlich der zu erwartenden Genehmigung Seitens der heute nicht erschienenen Anne Christine Lautrup in [[Rauning]].
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Wir stellen hiermit einen Antrag, des die Lautrup … nachlass maße gerichtlich reguliert wird und das bei der Unklarheit des vom Erblasser errichteten [[Testament]]s resp. Nachtrags ein sörmlicher Erbverpleich aufgenommen wird vorbehältlich der zu erwartenden Genehmigung Seitens der heute nicht erschienenen Anne Christine Lautrup in [[Rauning]].
 
Zu dem Ende sind wir aus über folgende Punkten einig geworden:
 
Zu dem Ende sind wir aus über folgende Punkten einig geworden:
  
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Es haben bei Errichtung des [[Testament]]s andere Verhältnisse abgewaltet als zu der Zeit als der Erblasser den Nachtrag errichtete.
 
Es haben bei Errichtung des [[Testament]]s andere Verhältnisse abgewaltet als zu der Zeit als der Erblasser den Nachtrag errichtete.
  
Diese anderen Verhältnisse beziehen sich nicht nur auf die Zahl der Erben (Johannes Lautrup ist inzwischen verstorben) als auf dem Umstand dass der Erblasser zu zeit der Errichtung des [[Testament]]s eine größere Stelle in [[Rauning]] (36 ha groß) besaß, diese, mit Ausnahmen einer Parzellen welsche er mit den Gebäuden behielt, und welsche kleinere Stelle jetzt [[Mads Jensen Lautrup]] haben soll, später gegen eine Stelle in [[Grønnebæk|Grønnebeck]] vertauschte.
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Diese anderen Verhältnisse beziehen sich nicht nur auf die Zahl der Erben (Johannes Lautrup ist inzwischen verstorben) als auf dem Umstand dass der Erblasser zu zeit der Errichtung des [[Testament]]s eine größere Stelle in [[Rauning]] (36 ha groß) besaß, diese, mit Ausnahmen einer Parzellen welsche er mit den Gebäuden behielt, und welsche kleinere Stelle jetzt [[Mads Jensen Lautrup]] haben soll, später gegen eine Stelle in [[Grønnebæk|Grønnebeck]] vertauschte. Auf die Stelle in [[Rauning]] haften keine Schulden, dagegen auf der Hufe in [[Grønnebæk|Grønnebeck]] eher: 4.500 Mark protokollierte durch diesen im [[Testament]] nicht weiter erwähnten Tauschhandel sind andre Verhältnisse getroffen, insbesondere der Erblasser Eigentümer zweier Stelle geworden.  
 
 
Auf die Stelle in [[Rauning]] haften keine Schulden, dagegen auf der Hufe in [[Grønnebæk|Grønnebeck]] eher: 4.500 Mark protokollierte durch diesen im [[Testament]] nicht weiter erwähnten Tauschhandel sind andre Verhältnisse getroffen, insbesondere der Erblasser Eigentümer zweier Stelle geworden.  
 
  
 
Wir handeln auch im Sinne des Erblassens, dessen Wille aus Allen wohlbekannt war, wenn wir seine Bestimmungen dahin verstehen und aus vergleichen.
 
Wir handeln auch im Sinne des Erblassens, dessen Wille aus Allen wohlbekannt war, wenn wir seine Bestimmungen dahin verstehen und aus vergleichen.

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