Forskel mellem versioner af "Ravning 1884 Mads J. Lautrup/de"

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[[Kategori:Regulierung/de]]
 
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Versionen fra 9. sep 2019, 02:22

Nachstehende Verhandlungen verhandelt Rødding den 28 Januar 1884 auf dem Königlichen Amtsgericht.

Zu Sachen betreffen den Nachlass des am 15. November 1883 zu Rauning verstorbene Hufner Simon Jensen Lautrup steht zur Regulierung ein Termin auf heute an und erscheinen in demselben:

  1. Jens Nissen Simonsen Lautrup in Grønnebeck
  2. Mads Jensen Lautrup von Rauning
  3. der Landbohlsmann Søren Hendrik Petersen von Lintrup
  4. der Gemeindevorsteher T. N. Teilmann von Hjortwatt

Anne Christine Lautrup war Krankheits selber am Erscheinen verhindert.

Da die Comparenten nur der dänischen Sprache mächtig sind, so ist der Gerichtsschreiber Berg als Dollmentscher hinzugezogen.

Die erschienenen verzichteten auf die Beerdigung desselben mit den Worten:

Det behøves ikke at Tolken beediges.

Sodann erklärten die Comparenten:

Wir stellen hiermit einen Antrag, des die Lautrup … nachlass maße gerichtlich reguliert wird und das bei der Unklarheit des vom Erblasser errichteten Testaments resp. Nachtrags ein sörmlicher Erbverpleich aufgenommen wird vorbehältlich der zu erwartenden Genehmigung Seitens der heute nicht erschienenen Anne Christine Lautrup in Rauning. Zu dem Ende sind wir aus über folgende Punkten einig geworden:

Das Testament von 14. Januar 1881 resp. der Nachtrag vom 29 Mai 1883 werden im Allgemeinen als zu Recht bestehend anerkannt.

Erben resp. Legatare sind nach denselben:

  1. Jens Nissen Simonsen Lautrup, (Comparent zu 1., 27 Jahre alt)
  2. Mads Jensen Lautrup (Comparent zu 2., 23 Jahre alt)
  3. Anne Christine Lautrup, 25 Jahre alt
  4. Marie Lautrup, 20 Jahre alt
  5. Ane Lautrup, geb. den 19 Oktober 1866, jetzt in Amerika
  6. Nis Peter Lautrup, geboren 8 December 1872
  7. Johannes Lautrup, welscher bereits vor dem Erblassen verstorben
  8. Christian Lautrup, geboren den 16 Dezember 1873

Zu 4, 5, 6 und 8 werden die unmündigen Kinder durch die Comparenten ad: 3 und 4 als Vormünder resp. Gegenvormünd vertreten.

Es haben bei Errichtung des Testaments andere Verhältnisse abgewaltet als zu der Zeit als der Erblasser den Nachtrag errichtete.

Diese anderen Verhältnisse beziehen sich nicht nur auf die Zahl der Erben (Johannes Lautrup ist inzwischen verstorben) als auf dem Umstand dass der Erblasser zu zeit der Errichtung des Testaments eine größere Stelle in Rauning (36 ha groß) besaß, diese, mit Ausnahmen einer Parzellen welsche er mit den Gebäuden behielt, und welsche kleinere Stelle jetzt Mads Jensen Lautrup haben soll, später gegen eine Stelle in Grønnebeck vertauschte. Auf die Stelle in Rauning haften keine Schulden, dagegen auf der Hufe in Grønnebeck eher: 4.500 Mark protokollierte durch diesen im Testament nicht weiter erwähnten Tauschhandel sind andre Verhältnisse getroffen, insbesondere der Erblasser Eigentümer zweier Stelle geworden.

Wir handeln auch im Sinne des Erblassens, dessen Wille aus Allen wohlbekannt war, wenn wir seine Bestimmungen dahin verstehen und aus vergleichen.

§ 1.

Jens Nissen Simonsen Lautrup erhält die in Grønnebeck belegende Stelle mit Gebäuden, toten und lebenden Inventar und den Mobilien welsche sich auf derselben befinden. Dagegen verpflichtet er sich:

  1. die sämtlichen auf dieser Stelle protokollierten Schulden sowie alle nicht protokollierten Schulden abgesehen von den schon gemeinschaftlich bezahlten Schulden – zu berichtigen,
  2. im Gemäßheit des § 4 des Testaments und des Nachtrages zu demselben verpflichtet er sich dem Nis Peter Lautrup die daselbst bezeichnete Alimentation, beziehungsweise das Zuflucht recht zu gewähren insbesondere verbleibt ab auf bei der in § 4 des Testaments dem Nis Peter Lautrup verliehenen Befügniss event. jährlich 250 Mark zu fördern,
  3. er verpflichtet sich an:
    1. Anne Christine Lautrup – 700 Mark
    2. Marie Lautrup – 700 Mark
    3. Ane Lautrup – 700 Mark
    4. Christian Lautrup – 1.200 Mark

Zu bezahlen und zwar sind diese Kapitalen bis zum vollendeten 21 Jahr des resp. Berichtichten unkündbar, und dann nach halbjährlichen Kündigung zahlbar, sowie seit dem 15 November 1883 mit 4% Zinsen zu verzinsen.

Jens Nissen Simonsen Lautrup erhält seiner die dem Erblassen an Christian Christiansen in Rauning, beziehungsweise an Christian Terkelsen Lund in Rauning, zustehende Forderung von jetzt noch 1.200 Mark mit den rückständigen Zinsen hier durch übereignet.

§ 2.

Mads Jensen Lautrup erhält die in Rauning belegende Stelle mit Gebäude toten und lebenden Inventar und den Mobilien pp. Welch auf der Stelle befinden, dagegen verpflichtet er sich:

  1. an Jens Nissen Simonsen Lautrup am 15 November 1884 ohne Zinsen und auf Kündigung 1.000 Mark Eintausend Mark zu zahlen.
  2. auf verlangen den an noch minderjährigen Geschwister Marie, Ane und Christian Lautrup bis zu deren vollendeten 21 Lebensjahr die im § 3 des Testaments bezeichnete Alimentation und Zuflucht zu gewähren, wogegen die … der Mündeln ihm die von Jens Nissen Simonsen Lautrup für deren Abfindungssumme zu zahlen Zinsen zu zahlen haben. Das im § 3 des Testaments den Mündeln zustehende Recht event. jährlich 280 Mark anstatt der Alimentation zu verlangen fällt weg
§ 3.

Die miterben Anne Christine Lautrup, Marie Lautrup, Ane Lautrup, Nis Peter Lautrup und Christian Lautrup sind durch die ihnen in den Paragrafen 1 und 2 eingeräumte Rechte vollhändig abgefunden, wogegen Jens Nissen Simonsen Lautrup und Mads Jensen Lautrup ihnen alle ab wo gegen von der Hand halten.

§ 4.

Jens Nissen Simonsen Lautrup verpfändet den durch diese Akte erworbenen Besitz nebst Gebäude, Inventar und Zubehör, den er bereits angetreten hat für folgende Verpflichtungen unter Bewilligung resp. Beantragung der Protokollation beziehungsweise Berichtigung der Grundorten mit der folgende Priorität.

  1. an erster jetzt seiner Stelle des Zuflucht und Alimentationsrecht für Nis Peter Lautrup
  2. an zweiter jetzt seiner Stelle für die Abfindungen ad § 1. zu gleichen Rechten unter sich.
§ 5.

Mads Jensen Lautrup verpfändet die durch diesen kontrakt erworbene in Rauning belegende Stelle nebst Gebäuden, Inventar & Zubehör pp. Für das ad § 2b seinen Geschwistern Marie Lautrup, Ane Lautrup und Christian Lautrup eingeräumte Zupfluchts und Alimentationsrecht unter Bewilligung und Beantragung des Protokollierten resp. Berichtigung der Grundakten.

Für das Grundbuch wird für jedes der Geschwister das Recht auf 100 Mark pro Jahr taxiert.

§ 6.

Sämmtliche Erben bewilligen und beantragen die Umschreibung der in den § 1 & 2 bezeichneten Grundstücken auf den Namen der Erwerber der und Berichtigung der Grundakten.

§ 7.

Die Kosten der Nachlassregulierung tragen Jens Nissen Simonsen Lautrup und Mads Jensen Lautrup zu gleichen teilen.

Es wird beantragt:

Diesen Kontrakt vormündschafts gerichtlich zu genehmigen, je eine Ausfertigung dem Jens Nissen Simonsen Lautrup, Mads Jensen Lautrup und dem Vormund Søren Hendrik Petersen für die Mündne zu erteilen und ferner: die bewilligten Protokollationen resp. Berichtigungen vorzunehmen.

Jens Nissen Simonsen Lautrup Mads Jensen Lautrup Søren Hendrik Petersen T. N. Teilmann
Berg Stollmann

Ferner vollzogen am 1 Februar eher

Ane Christine Lautrup, in fidem Wollmann

Verhandelt Rødding den 1 Febr. 1884 auf dem Königlichen Amtsgericht.

Aussehend.

  1. Wollmann, Gerichtsassessor als Richter
  2. Berg, Gerichtschreiber

Es erscheint:

Die unverehelichte Anne Christine Lautrup von Rauning und erklärt:

Der Erbvergleich vom 28 Januar eher: ist mir bei meiner gestrigen Anwesenheit hier selbst auf Dänisch verlesen worden. Ich habe mir bis heute die Sache überlegt und will den Erbvergleich in allen Punkten genehmigen und zu dem Zwecke vollziehen.

Auf die Beerdigung des Sekretärs Berg als Dollmetscher für den Erbvergleich, und die heutige Verhandlung verzichtet Comparenten, mit den Worten:

Det behøves ikke, at beedige tolken.

Der Erbvergleich ist hierauf von der p. Lautrup vollzogen.

Vorgelesen auf Dänisch, genehmigt und unterschrieben.

Anne Christine Lautrup
Geschehen wie oben. Wollmann Berg

Die Erbauseinandersetzung vom 28 Januar / 1 Februar 1884 nach dem am 15. November 1883 zu Rauning verstorbenen Hufner Simon Jensen Lautrup wird hierdurch in Ansehung der minderjährigen Miterben Marie, Ane, Nis Peter und Christian Lautrup vormündschaft gerichtlich genehmigt.

Rødding am 1. Februar 1884. Königliches Amtsgericht (L.S.) Wollmann

Noter

4-183