Hjortvad 1900 Holden Knudsen/de

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Kund und zu wissen sei hiermit, das zwischen dem Hufner Paul Knudsen in Ribe in Dänemark als Überlasser und Verkäufer einerseits, und dessen Sohn Landmann Holden Knudsen in Hjortwatt als Käufer und Annehmer anderseits, folgender Überlassungsvertrag errichtet und abgeschlossen ist.

§ 1.

Es verkauft und überlässt der Hufner Paul Knudsen an seinen Sohn Holden Knudsen in Hjortwatt folgendes zu Eigentum:

  1. die ihm gehörige zu Hjortwatt belegene in Grundbuch von Hjortwatt Band I Blatt 27 eingetragene Hufenstelle.
  2. die ihm gehörige zu Lintrup belegene in Grundbuch von Lintrup Band I Blatt 10 eingetragene Wiesenparzelle

in allen ihren Bestandteilen und Zubehörstücken, namentlich mit den auf dem Ländereien befindlichen Gebäuden, samt allem was in und am denselben Erd- Wand- Niet- und Nagelfest ist, ferner mit dem gesamten vorhandenen landwirtschaftlichen Geräte und Vieh und den landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die Ländereien wie solche in ihren ganzen und Scheiden belegen sind.

Alles mit den damit verbundenen Rechten und Gerechtigkeiten, aber auch den nach dem Antritt fällig werdenden Abgaben, Lasten und Beschwerden und etwaigen auf den gedachten Grundstücken ruhenden nicht eingetragenen Grundgerechtigkeiten.

§ 2.

Die Überlassungssumme ist wie folgt: und die in dem … Vertrage von 7. Juli 1900 nahen bezeichne Abnahme erträgt 24.000 M.

Die Überlassungssumme ist wie folgt zu berichtigen:

Annehmer übernimmt die auf dem Grundstück von Hjortwatt Band I Blatt 27 eingetragene Hypothek für die Sparkasse in Gescher über 24.000 M. und verzinst solche vom Antritt an verschriebener maßen.

Enthält die Überlassungssumme von 24.000 M.

§ 3.

Der jährliche Wert der Abnahme wird auf 400 M. angegeben. Der Überlasser ist 76 Jahr alt.

§ 4.

Der Wert des Grundstück in Hjortwatt wird auf 40.000 M. einschließlich Inventar, und der Wert des Parzelle in Lintrup auf 2.000 M. angegeben. Der Wert für beweglichen Sachen wird auf 15.000 M. angegeben.

§ 5.

Der Antritt ist am 7. Juli 1901 1900 (?) erfolgt.

§ 6.

Die Kosten dieses Vertrages und der Auflassung trägt der Annehmer. Dessen zur Urkunde haben die Kontrahenten diesen Vertrag eigenhändig unterschrieben.

So geschehen Ribe und Hjortwatt den 16. Juli 1900.

gez. P. Knudsen gez. Holden Knudsen

(L.S.) Für diese Abschrift Clausen Gerichtsschreiber